errichtet durch:
„Förderverein Wallfahrtskirche Waghäusel e.V.“,
„Brüder vom Gemeinsamen Leben“,
Augustiner-Chorherren e.V.,
und eine priv. Stifterfamilie
AUFGABEN DER STIFTUNG
Ein „Haus der christlichen
Nächstenliebe“…
… ein Ort, wo Menschen mit Gottes Hilfe ein familienähnliches Zuhause finden und gestalten sollen. Das „Fundament“ des „Hauses der christlichen Nächstenliebe“ soll aus Menschen bestehen,
die den christlichen Glauben praktizieren und ihn mit anderen leben und teilen wollen.
Das können sein …
...Menschen, die aus irgendwelchen Gründen ihre geistliche Berufung bislang nicht leben konnten oder
...solche, die noch ganz frei auf ihrem Lebensweg gehen und ihre Berufung darin sehen, in einer solchen familienähnlichen Gemeinschaft zur Ehre Gottes und zum Wohl der Menschen mitzuwirken;
...alleinstehende, jüngere oder ältere Menschen, Männer oder Frauen, vielleicht auch allein erziehende Mütter oder Väter mit Kindern, bei denen die Familien zerbrochen sind und vor allem
...ganz „normale“, intakte Familien oder Ehepaare, die einen Ruf darin sehen, in einem solchen Haus zu wohnen.
Dem Nächsten helfen -
Ehen und Familien stärken
für Kinder und Senioren da sein
Solch ein Haus ist nicht einfach ein Dienstleistungszentrum oder eine große Wohngemeinschaft:
In diesem Haus soll die Nächstenliebe, die im Glauben an den liebenden GOTT gewachsen ist, fruchtbar werden im Leben miteinander und füreinander. Alle Bewohner sollen sich angenommen, geborgen und
versorgt wissen, wie ehemals in christlichen Großfamilien. Es soll Beheimatung für ganz unterschiedliche Menschen schenken.
Ein "Haus der christlichen Nächstenliebe" kann segensreich in Pfarrgemeinde, Kirche und Gesellschaft hineinwirken.
Zum Wesen einer Stiftung gehört, dass ein Grundstock an Kapital heranwächst, der jährlich langfristig gesicherte Erträge abwirft. Das Stiftungskapital bleibt also unangetastet. Da die Stiftung in
ihrer Substanz erhalten bleibt, wirkt die Tätigkeit ihrer Stifter dauerhaft. Doch kann das Kapital der Stiftung auch in einer Immobilie bestehen, so dass damit zu gegebener Zeit die Vision von einem
„Haus der christlichen Nächstenliebe“ in Waghäusel verwirklicht werden kann.
Der Gesetzgeber gewährt besondere Formen der Steuerentlastung bei Zuwendungen an gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Stiftungen, die auch für Sie steuerliche Anreize bieten können, uns zu unterstützen. Sie können uns unterstützen durch eine …
a) Spende
b) Zustiftung im Wert von mindestens 5.000,-- € als
Geldsumme,
Immobilie oder
testamentarische Verfügung
c) Eigene Treuhandstiftung, deren Erträge der Stiftung
„Häuser der christlichen Nächstenliebe“ zufließen
d) Schenkung
Das Vermögen, das aus einer Erbmasse übertragen wird, ist steuerfrei.
Bankverbindung:
IBAN DE39 6729 2200 0011 1173 09
Volksbank Kraichgau BIC GENODE61WIE
Über das Spendenportal des Fördervereins Wallfahrskirche Waghäusel e.V. können Sie für das Haus der christlichen Nächstenliebe direkt spenden.
Kontakt:
Bischof-von-Rammung-Str. 2
68753 Waghäusel
Telefon: 07254-9288-0 (Fax: -99)
E-Mail: stiftung(at)kloster-waghaeusel.de
www.kloster-waghaeusel.de
Wegen des verhältnismäßig geringen Volumens der Stftungserträge, die am Jahresende unmittelbar den Stiftungzwecken zugeführt werden, bitten wir von Antragsstellungen abzusehen.
Kuratoriumsmitglieder
Pater Dr. Richard Lehmann-Dronke CR (Brüder vom Gem. Leben)
Helmut Huber (Förderverein Wallfahrtskirche Waghäusel e. V.)
Tanja Heiler
Leo Götzmann (freier Architekt)
Vorstand
Pater Robert-Maria (Wallfahrtsrektor)
Walter Heiler
Jürgen Boulanger, Diakon mit Zivilberuf (Förderverein Wallfahrtskirche Waghäusel e. V.)
Evangelium ganz praktisch -
Sendung vom 15.10.2021 bei Radio Horeb in der Reihe Lebenshilfe über neue Formen christlich-gemeinschaftlichen Lebens (hier zum Nachhören)
Im Herbst 2020 konnte der Kauf des an das Kloster angrenzenden
Geländes, das für das „Haus der christlichen Nächstenliebe“ reserviert ist, nach jahrelangen Vorbereitungen getätigt werden.
Die Baugenehmigung wurde im Dezember 2021 erteilt.
Ursprünglich war geplant, das Haus in zwei Bauabschnitten zu errichten, was aber von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. So brauchen wir jetzt dringend einige größere Spenden, um die Eigenmittel soweit zu erhöhen, dass die Darlehensaufnahme nicht zu hoch wird. Wir danken allen, die in uns den zurück liegenden Jahren im Gebet bzw. mit kleineren oder größeren Spenden geholfen haben und bitten alle, denen diese Vision am Herzen liegt, auch weiterhin um ihre großzügige Unterstützung!
Planentwürfe für das "Haus der christl. Nächstenliebe"
in Waghäusel
Spenden und Zustiftungen
Spenden können bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden (bislang 5 bzw. 10 Prozent). Übersteigt eine Zuwendung die neue Höchstgrenze von 20 Prozent des
Gesamtbetrages der Einkünfte, kann sie nunmehr zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden., d.h. vom Spender in den Einkommensteuererklärungen der nächsten Jahre als Sonderausgabe genutzt werden.
Zustiftungen in das Stiftungsvermögen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Ehegatten werden bei dieser Regelung
einzeln veranlagt, das bedeutet, jeder kann eine Zustiftung von einer Million Euro steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag von einer Million gilt zusätzlich zu dem Spendenabzug von 20 Prozent des
Gesamtbetrages der Einkünfte. Auf diese Weise honoriert auch der Gesetzgeber die Arbeit von Stiftungen.
Spenden dienen der kurzfristigen Umsetzung des Stiftungszwecks. Sie müssen zeitnah bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.
Wenn Sie die Arbeit der Stiftung nachhaltig unterstützen möchten, entscheiden Sie sich am besten für eine Zustiftung. Zustiftungen sind zum dauernden Verbleib im Vermögen der Stiftung bestimmt. Ihr
Beitrag bleibt so "auf ewig" erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden im Falle von Zustiftungen ausschließlich die Zinserträge des Stiftungskapitals eingesetzt.
Weil sich die Zinserträge, die mit dem Stiftungskapital erwirtschaftet werden, vorausberechnen lassen, ermöglichen Zustiftungen einer Stiftung eine größere Planungssicherheit für Ihre Hilfs- und
Förderprojekte. Als Zustifter haben Sie die Garantie, dass Ihr Geld erhalten bleibt und zum langfristigen Wachstum der Stiftungstätigkeit beiträgt.
Jubiläen
Feiern Sie ein Jubiläum, einen runden Geburtstag oder Hochzeitstag? Möchten Sie einen solchen Anlass nutzen, um Ihr und unser Anliegen, weiteren Personen zur Unterstützung zu empfehlen? Dann sprechen
Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich bei der Organisation und Abwicklung von Sammelspenden. So können Sie zum Beispiel mit uns ein Stichwort vereinbaren, unter dem jeder Ihrer Spender
uns oder einem unserer Projekte einen Geldbetrag zuwenden kann. Bei Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift senden wir anschließend jedem Ihrer Spender gerne eine Spendenbescheinigung
zu.
Erbschaften
Schenken Sie Leben über das eigene Leben hinaus. Vielen Menschen ist der Schutz des menschlichen Lebens und die Förderung der Familien ein Herzensanliegen. Sie entscheiden sich, einen Teil ihres
Vermögens oder ihr gesamtes Erbe in die Erfüllung dieses gemeinnützigen Zweckes zu investieren, um dauerhaft helfen zu können. Meistens geschieht das in Form einer testamentarischen Verfügung.
Für den Fall, dass Sie geerbt haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen, die Ihnen bei Spenden und Zustiftungen gewährt werden. Wenn Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.